Sanierungsgebiet "Ortsmitte Großingersheim"

Allgemeine Informationen

Nach der Erstellung und dem Beschluss des „Gemeindeentwicklungskonzept | Ingersheim 2040“ und dem gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (GISEK), hat die Gemeinde im November 2023 einen Förderantrag für die Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung für das Antragsgebiet „Ortsmitten Ingersheim“ gestellt. Der Antrag umfasste zwei Sanierungsgebiete, jeweils die Ortsmitte von Kleiningersheim und Großingersheim. Im Mai 2024 hat die Gemeinde für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Kleiningersheim“ den Bewilligungsbescheid für die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm erhalten. Das Sanierungsgebiet für die Ortsmitte Großingersheim wurde zu Gunsten des Sanierungsgebiets in Kleiningersheim zunächst nicht bewilligt. Im Oktober 2025 konnte hierfür jedoch ein Folgeantrag gestellt werden, der im Februar 2026 genehmigt wurde.

Bevor das Sanierungsgebiet mit dem Beschluss der Sanierungssatzung durch den Gemeinderat schließlich eröffnet werden kann, müssen zunächst weitere Voruntersuchungen nach § 141 BauGB durchgeführt werden. In diesem Zuge wird auch eine Umfrage zu möglichen privaten Modernisierungsvorhaben durchgeführt. Die Eröffnung des Sanierungsgebiets wird voraussichtlich im Sommer 2026 stattfinden.

Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung wurden im Antrag bereits folgende Ziele aufgeführt:

  • Grunderwerb Hindenburgplatz 7 und Entwicklung "Inneres Ei"
  • Sanierung Kinderhaus Mörike
  • Sanierung SKV-Halle
  • Modernisierung Bauhof
  • Neuordnung öffentlicher Straßen- und Freiräume
Aktualisiertes GISEK für Folgeantrag Großingersheim
Aktualisiertes GISEK für Folgeantrag Großingersheim

Abgrenzungsplan und Neuordnungskonzept

Neuordnungskonzept Sanierungsgebiet "Ortmitte Großingersheim"
Neuordnungskonzept Sanierungsgebiet "Ortmitte Großingersheim"

Vorbereitende Untersuchung nach § 141 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat der Gemeinde Ingersheim hat in der Sitzung am 24.03.2026 den Beschluss über die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 BauGB für das Untersuchungsgebiet „ORTSMITTE GROßINGERSHEIM“ gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt am 27.03.2026.

Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB sind erforderlich, um die Bestandsaufnahme und Ergebnisse aus dem erstellten GISEK zu konkretisieren und dabei besonders die Gebäude- und Wohnungszustände sowie die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter und Pächter zu erheben.

Darüber hinaus werden auch das Neuordnungskonzept und die Finanzierungsübersicht konkretisiert und die Voraussetzung für die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebiets geschaffen. Auf dieser Grundlage erfolgt die Empfehlung des passgenauen Sanierungsverfahrens und die Festlegung der Sanierungssatzung, sowie die Grundsätze der Durchführung privater Modernisierungsmaßnahmen.

Nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen informieren wir Sie an dieser Stell über die Ergebnisse.