Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Pflege, die dem allgemein anerkannten Stand medizinisch- pflegerischer Erkenntnisse entspricht und die ihnen hilft, trotz ihrer Pflegebedürftigkeit ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.
Auf die Qualität der Pflege kommt es also besonders an!
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) vor Ort prüft einmal im Jahr, ob die Qualitätsanforderungen tatsächlich eingehalten werden. Die Qualitätsprüfungen sollen dafür sorgen, dass den Pflegebedürftigen ein hohes Maß an Lebensqualität erhalten bleibt.
Der MDK prüft die Pflegequalität in den Bereichen pflegerische Leistungen, ärztlich verordnete pflegerische Leistungen, Dienstleistung und Organisation, ebenso die Zufriedenheit der Pflegebedürftigen.