Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot/eine Webseite, betrachtet auf die inhaltlichen (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit) als auch unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem), gerade für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar, bedienbar und verständlich ist.
Wir sind bemüht und sehen es als unsere Pflicht, alle Informationen auf dieser Website einfacher zugänglich zu gestalten und eine barrierefreie Nutzung für blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtige Menschen zu ermöglichen. Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, verfolgen wir den Ansatz der Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gemäß der „Barrierefreie –Informationstechnik-Verordnung“ (BITV), in welcher der Gesetzgeber die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt hat. Diese Verordnung basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“, in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen. Außerdem möchten wir im Einklang mit § 10 Abs. 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (L-BGG BW) sein, welches auf der Richtlinie (EU) 2016/2102 basiert.
Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zur barrierefreien Nutzung unseres Internet-Angebots haben, wenden Sie sich bitte an:
Gemeinde Ingersheim
Hindenburgplatz 10
74379 Ingersheim
Telefon: 0 71 42 / 97 45 0
Fax: 0 71 42 / 97 45 45
rathaus@ingersheim.de
Die dargestellte Schriftgröße können Sie im Browser beliebig anpassen. Dazu klicken Sie im Internet Explorer auf „Ansicht“; im Unterpunkt „Zoom“ können Sie diesen „vergrößern“ oder „verkleinern“. Wenn Sie Firefox benutzen, können Sie die Schriftgröße über das Menü „Ansicht“ ändern; hier wählen Sie im Unterpunkt „Zoom“ „Vergrößern“ oder „Verkleinern“. In Chrome lässt sich das Menü zur Ansicht durch Anklicken des Schraubenschlüssels am oberen rechten Ende öffnen. Im Microsoft Browser Edge können Sie im Menü rechts oben "..." über Zoom die Größe anpassen. Die Einstellung für Zoom ist dann direkt ersichtlich und kann schrittweise verändert werden. Bei allen genannten Browsern können Sie auch „STRG“ und „+“ oder „-“ zum schrittweisen Ein- bzw. Auszoomen drücken oder auf ihrem Rädchen an der Maus und der gedrückten Taste "Strg" die Schriftart vergrößern oder verkleinern.
Um PDF-Dateien zu öffnen, benötigen Sie einen entsprechenden PDF-Reader, z.B. Adobe Reader (http://get.adobe.com/de/reader) oder Foxit Reader (https://www.foxitsoftware.com/de/pdf-reader/ ).
Die bereitgestellten Inhalte sind soweit möglich als barrierefreie Dokumente aufbereitet. Wenn Sie Dokumente benötigen, die für Sie nicht zugänglich sind, wenden Sie sich über die unten hinterlegte Kontaktmöglichkeit an uns. Wir werden uns bemühen, Ihnen die Inhalte in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
Auf jeder Seite haben Sie im oberen rechten Bereich die Möglichkeit, nach Begriffen zu suchen. Klicken Sie auf das hinterlegte Feld „> Suche“ bzw. die Lupe, geben Sie im Anschluss den Suchbegriff in die Suchmaske ein und klicken Sie auf das nebenstehende Feld mit der Bezeichnung „Suchen“.
Auch können Sie mit Ihrem Browser nach einzelnen Begriffen auf der jeweiligen Webseite suchen, wenn Sie die Tasten "Strg" und "F" gleichzeitig drücken.
Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen und unsere Artikel so zu schreiben, dass auch mit dem Thema weniger erfahrene Besucherinnen und Besucher sie verstehen. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Artikel Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.
Wir vermeiden weitgehend die Nutzung von Abkürzungen oder schreiben das Abgekürzte beim ersten Auftreten voll aus, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 03.04.2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Das Durchsetzungsverfahren ist in Baden-Württemberg durch die Ombudsfunktion der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie das zur Verfügung stehende Verbandsklagerecht nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 L-BGG gewährleistet.
Sie erreichen die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen unter folgender E-Mail-Adresse: poststelle@bfbmb.bwl.de.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.