Nach der Erstellung und dem Beschluss des „Gemeindeentwicklungskonzept | Ingersheim 2040“ und dem gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (GISEK), hat die Gemeinde im November 2023 einen Förderantrag für die Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung für das Antragsgebiet „Ortsmitten Ingersheim“ gestellt. Der Antrag umfasste zwei Sanierungsgebiete, jeweils die Ortsmitte von Kleiningersheim und Großingersheim. Im Mai 2024 hat die Gemeinde für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Kleiningersheim“ den Bewilligungsbescheid für die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm erhalten. Das Sanierungsgebiet für die Ortsmitte Großingersheim wurde nicht bewilligt, hierzu soll jedoch ein Folgeantrag gestellt werden.
Zur Vorbereitung der Sanierung hat die Gemeinde die sogenannten vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen, bei denen durch eine vertiefende Bestandsaufnahme und Analysen das Ausmaß des Sanierungsbedarfs bestmöglich ermittelt wird. Daher wird eine Eigentümerbefragung gemäß § 138 Abs. 1 BauGB im Bereich der „Ortsmitte Kleiningersheim“ durchgeführt, um die aktuelle und zukünftige Mitwirkungsbereitschaft und Modernisierungsplanungen abzufragen und die Bürgerschaft weiterhin in den Prozess zu integrieren.
Aus den Ergebnissen werden anschließend mit einem größtmöglichen Detaillierungsgrad die Kosten für die durchzuführenden Maßnahmen im zukünftigen Sanierungsgebiet bestimmt. Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung wurden im Antrag bereits folgende Ziele aufgeführt:
Mit der Durchführung der öffentlichen als auch privaten Sanierungsmaßnahmen kann erst nach dem Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen, der Aufnahme in ein Förderprogramm und der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Kleiningersheim“ durch Satzung begonnen werden.
Die Mitglieder des Gemeinderats der Gemeinde Ingersheim haben in der Sitzung am 04.06.2024 den Beschluss über die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 BauGB für das Untersuchungsgebiet „ORTSMITTE KLEININGERSHEIM“ gefasst und am 07.06.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB sind erforderlich, um die Bestandsaufnahme und Ergebnisse aus dem erstellten GISEK zu konkretisieren und dabei besonders die Gebäude- und Wohnungszustände sowie die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter und Pächter zu erheben.
Darüber hinaus werden auch das Neuordnungskonzept und die Finanzierungsübersicht konkretisiert und die Voraussetzung für die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebiets geschaffen. Auf dieser Grundlage erfolgt die Empfehlung des passgenauen Sanierungsverfahrens und die Festlegung der Sanierungssatzung, sowie die Grundsätze der Durchführung privater Modernisierungsmaßnahmen. Der abgeschlossene Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen liegt nun vor und wurde dem Gemeinderat am 22.10.2024 bekanntgegeben.
Der Gemeinderat der Gemeinde Ingersheim hat am 22.10.2024 das Sanierungsgebiet "Ortsmitte Kleiningersheim" förmlich festgelegt. Hierzu wurde das vereinfachte Verfahren gewählt, die Fördersätze für Private festgelegt und schließlich die Sanierungssatzung beschlossen.