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Aus dem Gemeinderat

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

Aus dem Gemeinderat | 21.06.2024

Sitzungsbericht vom 04.06.2024

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.06.2024 über folgende Themen beraten:

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Von den anwesenden Einwohnern wurden keine Fragen gestellt.

TOP 2: Bekanntgaben

Seitens der Verwaltung liegen keine Bekanntgaben vor. Die Vorsitzende möchte dennoch aufgrund des vergangenen Wochenendes auf die Gefahr von Hochwasser hinweisen. Die Gemeinde Ingersheim hatte viel Glück, dass der Neckar nicht so hoch war und keine großen Schäden an Gebäuden entstanden sind. Sie bedankt sich ebenso bei dem Krisenstab und bei dem Feuerwehrkommandant Herr Fritz für die tolle Leistung und den Einsatz. Zudem erkennt sie die Leistung aller Ehrenamtlichen an.

TOP 3: Feuerwehrbedarfsplan 2024 Freiwillige Feuerwehr

§ 3 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg schreibt vor, dass jede Gemeinde eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten hat. Ein solides Werkzeug zur Ermittlung dieser den örtlichen Verhältnissen entsprechenden Leistungsfähigkeit stellt ein Feuerwehrbedarfsplan dar. Der Feuerwehrbedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr Ingersheim wurde zuletzt im Jahre 2018 aktualisiert und wird daher 2024 überarbeitet.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Feuerwehrbedarfsplan der Feuerwehr Ingersheim, unter Kenntnisnahme des Kreisbrandmeisters des Landkreises Ludwigsburg, wie vorliegend und erläutert.

TOP 4: Nachtrag zum Gestattungsvertrag für die Nahwärmeversorgung zwischen der Gemeinde Ingersheim und der KWA Energiesysteme GmbH & Co. KG

Die Gemeinde Ingersheim hat im Zuge der Entwicklung des Neubaugebietes In den Beeten II einen Konzessionär für die Betreibung eines Nahwärmenetzes für das Baugebiet gesucht und mit der KWA aus Stuttgart gefunden. Das Baugebiet wird mittlerweile auch schon mit Nahwärme versorgt. In einem Gestattungsvertrag, der Ende 2022 geschlossen wurde, erhielt die KWA die Möglichkeit, das Nahwärmenetz auf das Wohngebiet Holderweg Süd zu erweitern. Mit dem nun gewünschten Nachtrag zum Gestattungsvertrag soll sich das Gebiet deutlich erweitern. Die Gemeinde hat den Nachtrag durch die Kanzlei iuscomm prüfen lassen. Es bestehen keine rechtlichen Bedenken, dem Nachtrag zuzustimmen.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Abschluss der Nachtragsvereinbarung mit der KWA Energiesysteme GmbH & Co KG zu und beauftragt die Verwaltung, den entsprechenden Vertrag zu schließen.

TOP 5: Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Ingersheim – Satzungsbeschluss

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht einen 5-Jahres-Turnus für Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung vor. Der Gemeinderat hat am 23.02.2021 den Satzungsbeschluss für den Lärmaktionsplan der Gemeinde Ingersheim gefasst. Die Fortschreibung dieses Lärmaktionsplanes muss bis 18.07.2024 abgeschlossen sein.

Wesentliche Änderungen haben sich während den Untersuchungen nicht ergeben. Es soll an den bereits umgesetzten Maßnahmen zur Lärmreduzierung festgehalten werden.

Der Entwurf wurde in der Gemeinderatssitzung am 23.04.2024 gefasst. Daran hat sich die öffentliche Auslegung des Entwurfes und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange angeschlossen. Die eingegangenen Stellungnahmen können der beigefügten Synopse entnommen werden.

Zum Zeitpunkt des Sitzungsversandes war die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen noch nicht abgelaufen. Aus diesem Grund wird eine entsprechend ergänzte Zusammenstellung nachgereicht. Ebenso ist die beigefügte Endfassung der Lärmaktionsplanes aufgrund der derzeitigen Datenlage erstellt wurden und wird ggf. bis zur Beschlussfassung noch geringfügig angepasst werden müssen.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Kenntnisnahme der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und deren Behandlung entsprechend der beigefügten Synopsen.

2. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Ingersheim wird beschlossen.

3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplanes einzuleiten.

TOP 6: Beschluss über die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen nach §141 BauGB für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Kleiningersheim“

Der vom Gemeinderat beschlossene und gestellte Antrag zur Aufnahme in das Landessanierungsprogramm für das Gebiet „Ortsmitten Kleiningersheim“ positiv beschieden. Nun soll die notwendige vorbereitende Untersuchung nach § 141 Baugesetzbuch erfolgen, um das Sanierungsgebiet förmlich als Satzung beschließen zu können. Erst dann kann mit den öffentlichen und privaten Maßnahmen begonnen werden. Bei der vorbereitenden Untersuchung wird durch eine vertiefende Bestandsaufnahme und Analyse das Ausmaß des Sanierungsbedarfs ermittelt. Teil der Untersuchung ist auch eine Eigentümerbefragung gemäß § 138 Abs. 1 BauGB, um die Mitwirkungsbereitschaft und Modernisierungsabsichten abzufragen und die Bürgerschaft weiterhin in den Prozess zu integrieren.

Die Abrechnung des Büro Reschl Stadtentwicklung für die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Ausgaben werden im Rahmen des Landessanierungsprogramms mit 60 Prozent gefördert.

Die jährlichen Kosten für die anschließende Betreuung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme belaufen sich durchschnittlich auf rund 10.000 € (netto). Auch diese Ausgaben werden über das Landessanierungsprogramm mit 60 Prozent gefördert.

Die Mittel sind im Haushaltsplan eingeplant.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Für das Gebiet „Ortsmitte Kleiningersheim“ in Ingersheim wird der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB beschlossen. Die Abgrenzung ist im beiliegenden Lageplan des Büros Reschl Stadtentwicklung vom November 2023 dargestellt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

3. Für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen und die anschließende Betreuung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme (nach erfolgreicher Aufnahme ins Förderprogramm) wird das Büro Reschl Stadtentwicklung als Sanierungsträger gemäß Angebot vom 16.05.2024 beauftragt.

TOP 7: Förmliche Aufhebung des Kriterienvergabeverfahrens für den Bauplatz Flst. 5876 im Baugebiet „In den Beeten II“

Im Zuge des Kriterienvergabeverfahrens für natürliche Personen im Baugebiet „In den Beeten II“ waren insgesamt 12 gemeindeeigene Bauplätze zu vergeben. Für 11 dieser gemeindeeigenen Bauplätze konnten die Vergabe und die anschließende Grundstücksveräußerung erfolgreich abgeschlossen werden. Für den Bauplatz Flst. Nr. 5876 ist es nach zunächst erfolgter Zuschlagserteilung hingegen zu einem Nachrückverfahren gekommen. Hierbei wurden vier Runden im Nachrückverfahren durchgeführt. Die im Nachrückverfahren zum Flst. Nr. 5876 ermittelten Bezuschlagungen führten jeweils nicht zum Eintritt in den Bauplatzverkauf. Der Kaufpreis der Bauplätze im Kriterienvergabeverfahren wurde auf 700,-- €/m² festgesetzt. Der nicht veräußerte Bauplatz FLst. Nr. 5876 hat eine Bauplatzgröße von 471 m². Der Nichtverkauf bedeutet eine fehlende Einnahme von 329.700,-- €.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat hebt das Kriterienvergabeverfahren für natürliche Personen zur Vergabe für Bauplätze im Baugebiet „In den Beeten II“ auf.

TOP 8: Baugesuch, Genehmigungsverfahren, Anbau an bestehendes Zweifamilienhaus mit Erweiterung Gästeappartement, Blumenstraße 15, Flst. 11

Das bestehende Gebäude in der Blumenstraße 15 soll um einen Anbau mit Dachterrasse erweitert werden.

Da mit dem Baulinienplan von 1950 kein qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB vorliegt, richtet sich die Bebauung nach § 34 BauGB (gem. § 30 Abs. 3 BauGB - einfacher Bebauungsplan).

Gegen das Bauvorhaben bestehen keine Bedenken, die Verwaltung empfiehlt daher, das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB zu erteilen.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 34 Baugesetzbuch.

TOP 9: Annahme von Spenden

Es liegen keine Spenden zur Annahme vor.

TOP 10: Anfragen und Verschiedenes

Die Vorsitzende teilt mit, das die Verabschiedung der Gemeinderäte erst im Zusammenhang mit der konstituierenden Sitzung erfolgen werde. Sie habe sehr großen Respekt vor den Gemeinderäten und deren Arbeit. Sie bedankt sich für die tolle Zusammenarbeit der letzten vier Jahre und wünscht sich für das kommende Wochenende eine hohe Wahlbeteiligung. Sie betont, dass die Wahlbeteiligung bei der Briefwahl bereits sehr hoch sei. In diesem Zusammenhang möchte die Vorsitzende nochmal darauf hinweisen, dass jede Person, die Briefwahl beantragt habe, die Stimmzettel nochmal erhalten werde für das Wahllokal. Der Versand sei über einen Dienstleister erfolgt, weshalb eine Aussortierung nicht möglich gewesen sei. Jeder der seine Briefunterlagen noch nicht erhalten habe, dürfe auf die Gemeinde kommen, um an die notwendigen Unterlagen zu gelangen.

Frau Fischer ergänzt, dass das Bürgerbüro auch nachmittags vor Ort sei. Man könne jederzeit vorbeikommen. Die Kolleginnen seien auch am Freitag bis 18:00 Uhr im Rathaus, um Briefwahlunterlagen auszustellen.

Ein Gemeinderatsmitglied bemerkt, dass Sinn der Briefwahl ja sei, dass die Unterlagen nachhause und früher kommen. Sie wisse auch, dass die Gemeinde nichts dafür könne.

Die Vorsitzende erläutert, dass es im ganzen Landkreis ähnliche Probleme gebe, nicht nur in Ingersheim. Die Gemeinde habe wirklich Probleme mit der Druckerei gehabt und auch die Post stelle nicht mehr rechtzeitig zu. Die Verwaltung haben alles Mögliche getan, damit die Wahlberechtigten rechtzeitig ihre Briefwahlunterlagen erhalten.

Ein weiteres Gemeinderatsmitglied lädt auf das Kleiningersheim Dorffest ein.

Darüber zeigt sich ein anderes Gemeinderatsmitglied erfreut darüber, dass sich eine gute Wahlbeteiligung abzeichne. Sie wünscht allen Kandidatinnen für die Wahlen viel Glück.

Des Weiteren wurde aus dem Gremium an die Verwaltung weitergegeben, dass eine Telekom-Glasfaser-Werbung herumgegangen sei mit widersprüchlichen Informationen.

Amtsleiter Herr Zimmer entgegnet, dass dies bereits an die Telekom weitergegeben wurde. Die Gemeinde sei mit dieser Vorgehensweise auch sehr unzufrieden.

Die Vorsitzende dankt abschließend dem Technikteam.

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