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Ingersheim informiert | 03.10.2024 – 17.10.2024
Den Sommer über sind Gehölze kräftig gewachsen und ragen nun oft weit in öffentliche Flächen hinein. Seit dem 01. Oktober bis zum 28. Februar dürfen Gehölze wieder geschnitten werden. An den Stellen, an denen durch Gehölze die Verkehrssicherheit eingeschränkt wird, müssen die Gehölze zurückgeschnitten werden. Denn Hecken, Sträucher oder Äste von Bäumen können Auto- und Zweiradfahrern die Sicht auf Verkehrszeichen, Ampeln oder andere Verkehrsteilnehmer verdecken. Wenn Fußgänger die Gehwege verlassen, um regennassen oder schneebedeckten Zweigen auszuweichen, bringen sie sich in Gefahr. Große Fahrzeuge werden von herunterhängenden Ästen behindert oder beschädigt. Und in der Feldflur führen in den Weg hineinwuchernde Sträucher oder Hecken dazu, dass Fahrzeuge auf die gegenüberliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen ausweichen und dort Flurschäden verursachen.
Laut Straßenverkehrsordnung müssen über Gehwegen mindestens 2,50 Meter, über Fahrbahnen und Feldwegen mindestens 4,50 Meter von Ästen und Zweigen freigehalten werden. Vor allem Verkehrszeichen müssen gut sichtbar, Kreuzungen gut einsehbar sein.
Grundstückseigentümer werden gebeten, den erforderlichen Rückschnitt an Gehölzen durchzuführen. Vorsorglich müssen wir Sie darauf hinweisen, dass es sich bei Nicht-Einhaltung um einen Bußgeldtatbestand handelt.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Häckselplatz in Besigheim benutzen können, um Heckenschnitt zu entsorgen.
Ihr Ordnungsamt der Gemeinde Ingersheim