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Ingersheim informiert | 04.10.2024 – 10.10.2024

Mit Schaufel und Besen gegen die Verschmutzung der Straßen und Feldwege

Durch die Feldarbeiten besteht wieder in besonderem Maße die Gefahr, dass Straßen und Feldwege verschmutzt werden.

Es ist zwar unvermeidlich, dass bei der Feldbestellung von den Landwirten Erde auf die Wege hinausgeschleppt wird. Man sollte aber annehmen, dass nach Beendigung der Arbeiten Straßen und Wege wieder gereinigt werden.

Diese Verpflichtung wird jedoch häufig nicht beachtet. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass sich Feldwege in einem unannehmbaren Zustand befinden.

Die Verschmutzung der Straßen und Wege erhöht aber auch beträchtlich die Unfallgefahr und kann zu Beschädigungen der Straßendecke führen. Wer die Fahrbahn verunreinigt, ist nach § 32 der Straßenverkehrsordnung verpflichtet, die Gefahr unverzüglich zu beseitigen. Der an den Reifen und Rädern haftende Schmutz ist vor der Ausfahrt auf die Straße zu entfernen.

Entsteht durch eine verschmutzte Fahrbahn ein Unfall, so hat der Verantwortliche mit unter Umständen sehr erheblichen Schadenersatzforderungen zu rechnen. Bitte bedenken Sie aber auch, dass die öffentlichen Straßen und Wege Eigentum der Allgemeinheit sind und dass Reparaturen mit Steuergeldern bezahlt werden müssen. Die Allgemeinheit sind wir alle. Und wer eine öffentliche Einrichtung beschädigt, schadet im Grunde sich selbst.

Deshalb unser Appell an die Landwirte:

Nehmen Sie eine Schaufel und einen Besen mit und reinigen Sie nach Beendigung der Arbeiten Ihre Fahrzeuge sowie die von Ihnen benutzten Straßen und Wege.

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