Amtliche Bekanntmachungen | 08.11.2024
Zum 15.11.2024 werden folgende Steuern zur Zahlung fällig:
4. Rate Gewerbesteuer 2024
4. Rate Grundsteuer 2024
Bei der Gewerbesteuer ist die Vorauszahlungsrate aus dem zuletzt zugestellten Bescheid ersichtlich.
Der zu entrichtende Betrag ist bei der Grundsteuer dem letzten Grundsteuerbescheid zu entnehmen.
Alle Zahlungspflichtigen werden um termingerechte Begleichung der oben genannten Steuern gebeten. Die Gemeinde ist ansonsten lt. Abgabeordnung verpflichtet, die nicht rechtzeitig bezahlten Beträge anzumahnen und Säumniszuschläge zu berechnen. Geben Sie bei Ihren Steuerzahlungen unbedingt das auf den Bescheiden abgedruckte Buchungszeichen an. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Zahlung richtig verbucht werden kann. Nehmen Sie am Einzugsverfahren teil, veranlasst die Gemeindekasse die Abbuchung Ihrer Beträge zum Fälligkeitstermin.
Wir bedanken uns bei allen, die uns eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben.
Vordrucke für einen Abbuchungsauftrag (SEPA-Lastschriftmandat) sind beim Steueramt sowie im Internet unter www.ingersheim.de erhältlich.
Telefonisch erreichen Sie uns unter Tel.: 07142/9745-24.
Ihr Steueramt