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Aus dem Gemeinderat

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

Aus dem Gemeinderat | 08.11.2024

Sitzungsbericht vom 22.10.2024

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.10.2024 über folgende Themen beraten:

TOP 1: Neufassung der Vereinsförderrichtlinie- Vorberatung

Die Vereinsförderung umfasst derzeit eine Jugendförderung, Leistungsförderung, Sonderförderung und Jubiläumsförderung. Da die bisherigen Regelungen zur Vereinsförderung auf einzelnen Gemeinderatsbeschlüssen aus den Jahren 1972, 1985, 1997 und 2004 beruhen, wird eine Neufassung der Vereinsförderrichtlinie angestrebt.

Aus den Beschlüssen erging u. a. ein 10%iger Abzug der Vereinsförderung (1997) und die 10%ige Beteiligung der Vereine an den Betriebskosten (2004). Zudem gab es einige Sondervereinbarungen und mündliche Absprachen mit einzelnen Vereinen.

Aus diesem Grund wurde eine grundsätzliche Überarbeitung der Vereinsförderung bzw. Neufassung der Vereinsförderrichtlinie erstellt. Damit soll die zukünftige Abrechnung der Vereinsförderung transparenter werden und die Vereine und die Gemeinschaft im Ort weiter gestärkt werden. Zudem werden Anreize für die Vereine geschaffen, sich weiter am Ortsgeschehen einzubringen und neue Ideen dafür zu entwickeln.

In der Gemeinderatssitzung am 22.10.2024 wurde im Beisein von Vereinsvertretern das Thema öffentlich vorberaten. Darüber hinaus wurde der Antrag gestellt, die Mitgliederförderung auch auf die passiven Mitglieder ausweiten und nicht nur die aktiven Mitglieder zu berücksichtigen. Dieser Antrag wurde einstimmig vom Gremium angenommen.

Die Beschlussfassung der neuen Vereinsförderrichtlinie ist für die Gemeinderatssitzung am 26.11.2024 vorgesehen.

TOP 2: Bekanntgaben

Die Vorsitzende gibt folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.09.2024 bekannt:

Der Gemeinderat stimmt der Unterzeichnung der Absichtserklärung zum Betriebsübergang der Sozialstation an die Evangelische Heimstiftung und dem Start des Interimsmanagements zu. Zudem beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung damit, alle erforderlichen Aufgaben dahingehend vorzunehmen, die für eine sachgemäße Prüfung und Vorbereitung des Be-triebsüberganges an die Evangelische Heimstifung notwendig sind.

Außerdem beauftragt der Gemeinderat die Vertreter der Zweckverbandsversammlung dem Kauf weiterer Ackerflächen zur weiteren Erweiterung zuzustimmen.

TOP 3: Vorstellung von Dr. Andreas Maisch, Archivar der Gemeinde Ingersheim

Herr Dr. Maisch ist seit April diesen Jahres Archivar der Gemeinde Ingersheim und stellte sich nun dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit vor.

TOP 4: Aktuelle Situation der offenen und sozialen Jugendarbeit Ingersheim

· neues Konzept

· Antrag auf Erhöhung des Stellenkontingents

Die Angebote der offenen und sozialen Jugendarbeit werden stark angenommen und kommen hinsichtlich der personellen Betreuungskapazitäten schon seit Monaten an ihre Grenzen. Der Verein für offene und soziale Jugendarbeit hat deshalb bei der Gemeindeverwaltung die Überarbeitung des Konzeptes sowie die Aufstockung der Personalkapazitäten beantragt. Das nun vorgestellte Programm und die zusätzlichen Stellenanteile könnten die Angebote qualitativ und auch vom zeitlichen Umfang her verbessern.

Der Gemeinderat fasst einstimmig nachfolgende Beschlüsse:

1. Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten und in der Sitzungsvorlage dargestellten Konzept der offenen und sozialen Jugendarbeit Ingersheim zu.

2. Der Erhöhung des Stellenumfanges der sozialen und offenen Jugendarbeit um 40 Prozent wird zugestimmt.

TOP 5: Grundsteuerreform – Festlegung Hebesätze und Neufassung Hebesatzsatzung

Vorberatung

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 wurden die Bewertungvorschriften für die Grundsteuer nach jahrzehntelanger Kritik für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hat gleichzeitig bestimmt, dass die bisherigen Grundsteuerregelungen bis längstens 31.12.2024 angewendet werden können. Daraufhin hat der Bundestag eine Grundgesetzänderung sowie eine Reform der Bewertungsregelungen beschlossen, welche es den Ländern erlaubt haben, vom Grundsteuerrecht des Bundes (Bundesmodell) abzuweichen und eigene Regelungen für die Grundsteuer zu treffen. Hiervon hat Baden-Württemberg Gebrauch gemacht und das Landesparlament hat am 04.11.2020 das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg (LGrStG) beschlossen.

Von der Verwaltung werden folgende zukünftige Hebesätze vorgeschlagen, die in der Gemeinderatssitzung am 26.11.2024 gemeinsam mit der neuen Hebesatzsatzung beschlossen werden sollen:

- Hebesatz Grundsteuer A: 830 v. H.

- Hebesatz Grundsteuer B: 212 v. H.

- Hebesatz Gewerbesteuer 390 v. H.

Der Gemeinderat bittet darüber hinaus um eine Vergleichsberechnung bei der Grundsteuer B mit den Hebesätzen 205 v. H. und 210 v. H. Die Verwaltung liefert diese Zahlen in der nächsten Gemeinderatssitzung nach.

TOP 6: Ablösung der Lärmschutzwand zugunsten der Spielfläche im Baugebiet „In den Beeten II“

In den Erschließungskosten des Baugebiets „In den Beeten II“ sind für die Herstellung einer Lärmschutzwand auf der Gemeinbedarfsfläche, Flst. Nr. 5920, aktuell 52.360,00 € eingestellt. Da die Art der Bebauung auf der Gemeinbedarfsfläche noch offen und die Notwendigkeit der Lärmschutzwand daher fraglich ist, soll der Betrag freigegeben und zugunsten der Herstellung der Grünanlagen und Spielfläche im Baugebiet verwendet werden und damit unmittelbar allen Erschließungsbeteiligten zugutekommen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die für die Herstellung der Lärmschutzwand eingestellten 52.360,00 € freizugeben und den Betrag für die Herstellung der Grünanlagen und Spielflächen im Baugebiet „In den Beeten II“ zu verwenden.

TOP 7: Herstellung der Grünanlagen und Spielfläche im Baugebiet „In den Beeten II“

Im Baugebiet „In den Beeten II“ soll die am Rande der Gemeinbedarfsfläche, auf Flst. Nr. 5919, vorgesehene Spielfläche sowie die Grünanlagen des Baugebiets hergestellt werden. Die Spielfläche erhält eine naturnahe Gestaltung mit abwechslungsreichen Spielgeräten und Aufenthaltsflächen für verschiedene Altersgruppen. Das Straßen- und Wegebegleitgrün wird mit verschiedenen Baumarten alternierend bepflanzt und soll sich so zu einer abwechslungsreichen und resistenten Vegetation im Gebiet entwickeln.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Planung und Herstellung der Grünanlagen und Spielflächen im Baugebiet „In den Beeten II“ zu.

TOP 8: Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte Kleiningersheim“

Nach der Erstellung des gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (GISEK) im August 2023 wurden die Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB durchgeführt. Die vorbereitenden Untersuchungen bilden die Beurteilungsgrundlage über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen.

Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse des Berichts über die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB zur Kenntnis.

TOP 9: Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Kleiningersheim“ – Wahl des Verfahrens und Beschluss der Sanierungssatzung

Nach dem Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB kann der Satzungsbeschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitten Kleiningersheim“ nach § 142 BauGB folgen. Mit dem Beschluss der Sanierungssatzung kann mit den öffentlichen Maßnahmen begonnen und bereits getätigte Planungsleistungen abgerechnet, sowie die Beratung für private Modernisierungsvorhaben durchgeführt werden.

Der Gemeinderat fasst bei zwei befangenen Gemeinderatsmitgliedern einstimmig nachfolgende Beschlüsse:

1. Aufgrund § 142 BauGB in der derzeit gültigen Fassung, wird die in der Anlage beigefügte Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Kleiningersheim“ beschlossen.

2. Die Fördersätze für Private werden wie empfohlen beschlossen.

TOP 10: Vergabeverfahren für den Bauplatz Flst. Nr. 5876 im Baugebiet "In den Beeten II": Bieterverfahren (gegen Höchstgebot)
- Beschluss der Vergaberichtlinien, des Bauplatzpreises und der Verfahrenseröffnung im Bieterverfahren für natürliche Personen

Im Zuge des Kriterienvergabeverfahrens für natürliche Personen konnte der Bauplatz Flst. Nr. 5876 nicht veräußert werden. Der Gemeinderat hat das Kriterienvergabeverfahren für natürliche Personen zur Vergabe für Bauplätze im Baugebiet „In den Beeten II“ am 04.06.2024 aufgehoben. Gleichzeitig sollte die Marktsituation beobachtet und die Vergabe des Bauplatzes in einem neuen Verfahren (Vergabe nach Höchstgebot) angegangen werden. Die Gemeinde legt Wert auf eine transparente und sinnvolle Veräußerung des gemeindeeigenen Bauplatzes im Neubaugebiet „In den Beeten II“. Hierfür wurden bereits für die abgeschlossenen Bieterverfahren in Zusammenarbeit mit der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH die zugehörigen Vergaberichtlinien ausgearbeitet und nun auf den zu vergebenden Bauplatz angepasst. Der Gemeinderat kann nun über die Richtlinien, die dazugehörigen Anlagen und das Mindestgebot für das Bieterverfahren sowie die Eröffnung des Verfahrens beschließen.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Der Gemeinderat beschließt die Richtlinien und dazugehörigen Anlagen für die Vergabe eines gemeindeeigenen Bauplatzes, Flst. Nr. 5876 im Baugebiet „In den Beeten II“ gegen Höchstgebot (Bieterverfahren) für natürliche Personen.

2. Der Bauplatzpreis wird auf einen Mindestpreis (Mindestgebot) von 850 €/m² festgesetzt.

3. Der Gemeinderat beschließt die Eröffnung des Verfahrens zur Vergabe eines kommunalen Baugrundstücks im Baugebiet „In den Beeten II“ gemäß den Richtlinien für die Vergabe des gemeindeeigenen Bauplatzes gegen Höchstgebot (Bieterverfahren) für natürliche Personen.

4. Der Gemeinderat beschließt, dass der Bieter den Zuschlag erhält, dessen Gebot auf den Bauplatz den höchsten Wert erzielt.

TOP 11: Beteiligung Träger öffentlicher Belange

1. Änderung des FNP 2020-2035 des Gemeindeverwaltungsverbands Besigheim

Der Gemeinderat sieht die Belange der Gemeinde Ingersheim nicht berührt und empfiehlt, im weiteren Verfahren keine Anregungen oder Einwendungen vorzubringen.

TOP 12: Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Bebauungsplanentwurf "Ortskern Bissingen I - 1. Änderung" Stadt Bietigheim-Bissingen

Der Gemeinderat sieht die Belange der Gemeinde nicht berührt und beschließt, im weiteren Verfahren keine Anregungen oder Einwendungen vorzubringen.

TOP 13: Bausache - Genehmigungsverfahren
Aufstellung einer Musterlackieranlage (High-Throughput Anlage) mit Besprechungsraum und Büro, Talstr. 14, Flst. Nr. 663

Der Gemeinderat nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis.

TOP 14: Bausache - Genehmigungsverfahren
Ausbau eines Dachgeschosses, Kapellenweg 13, Flst. Nr. 3964

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 1 BauGB zu folgender Ausnahme:

· Errichtung eines Stellplatzes in der Vorgartenfläche

TOP 15: Bausache - Genehmigungsverfahren
Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage
Berta-Semler-Str. 5, Flst. Nr. 5807

Der Gemeinderat fasst mit 16 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme nachfolgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 1 BauGB zu folgender Ausnahme:

· Dachausführung als Flachdach

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB zu folgenden Befreiungen:

· Überschreitung der GRZ um 19 m²

· Garage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, wenn der Mindestabstand zur öffentlichen Fläche einen Meter beträgt und der Bereich in Rücksprache mit dem Stadtentwicklungsamt bepflanzt wird

Der Gemeinderat fasst mit 13 Ja-Stimmen, 3 Stimmen und einer Enthaltung folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt kein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB zu folgenden Befreiungen:

· Überschreitung der GFZ

· Befreiung von der Geschosszahl

· Anleiterfläche im Pflanzgebot 1

TOP 16: Bausache - Genehmigungsverfahren
Neubau Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten
Brunnengasse 6, Bietigheimer Str. 14, Flst. Nr. 88, 91

Der Gemeinderat fasst bei 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen nachfolgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB zu folgenden Befreiungen:

· Baugrenzüberschreitung Gebäude mit Balkonen, Terrassen und Erker auf der Südseite

· Errichtung von Stellplätzen auf einer Fläche mit Geh- und Leitungsrechten

· Stellplätze an der Brunnengasse teilweise in der Pflanzgebotsfläche

· Verschiebung der Baumstandorte Pflanzgebot

TOP 17: Annahme von Spenden

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Annahme der dargelegten Spenden für den Zeitraum 25.09.2024 bis 22.10.2024 zu.

TOP 18: Anfragen und Verschiedenes

Ein Gemeinderatsmitglied regt an, über ein Böllerverbot an Silvester für den Außenbereich nachzudenken. Die Verwaltung nimmt das Thema mit zur weiteren Überprüfung.

Außerdem wird von einem weiteren Gemeinderatsmitglied von Schlaglöchern auf dem Feldweg bei der alten Obstverwertungshalle berichtet und sich erkundigt, ob der Bauhof für die Behebung verantwortlich sei.

Die Verwaltung bejaht, dass hierfür die Gemeinde verantwortlich sei und es an den Bauhof weitergegeben werde. Herr Zimmer (Amtsleiter LBT) verweist in diesem Zusammenhang auf den Mängelmelder, der gerne für Mängel dieser Art genutzt werden könne.

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