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Ingersheim informiert | 29.11.2024 – 12.12.2024
Das Ordnungsamt hat in letzter Zeit verstärkt Beschwerden bekommen, dass der öffentliche Parkraum durch Einbringen von Gegenständen (vorzugsweise Mülltonnen) blockiert wird.
Wir weisen darauf hin, dass dies ein verbotswidriges Handeln ist und geahndet wird.
Die Mülltonnen dürfen nur zur Leerung in den öffentlichen Verkehrsraum eingebracht werden, müssen aber im Laufe des Leerungstages wieder entfernt und auf dem privaten Grundstück postiert werden.
Gewisse Einschränkungen, die durch die Leerungen der Tonnen entstehen, müssen am Tag der Leerung von Fußgängern und Verkehrsteilnehmern akzeptiert werden.