Ingersheim informiert | 26.11.2024
Im Zusammenhang zu der anstehenden Bundestagswahl weisen wir auf Punkt 4.7 des Redaktionsstatuts für das Amtsblatt der Gemeinde Ingersheim vom 25.09.2018 hin:
Um die Chancengleichheit bei Wahlen und die Neutralität der Gemeinde Ingersheim während der Vorwahlzeit zu gewährleisten, sind Veröffentlichungen in der Rubrik „Parteien“ in einem Zeitraum von drei Monaten vor Wahlen ausgeschlossen (Karenzzeit).
Folglich sind Veröffentlichungen ab sofort nicht mehr möglich. Wir bitten um Beachtung.