Aus dem Gemeinderat | 13.12.2024
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 über folgende Themen beraten:
TOP 1: Bekanntgaben
Die Vorsitzende hat keine Bekanntgaben mitzuteilen.
TOP 2: Starkregenrisikomanagement der Gemeinde Ingersheim – Vorstellung der Ergebnisse und des Handlungskonzeptes
Die Gemeindeverwaltung arbeitet seit Mai 2023 gemeinsam mit den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen und Vertretern aus dem Bauhof sowie Feuerwehr an einem Starkregenrisikomanagement. Hierzu fanden mehrere Workshops statt, um Gefahren und Risiken zu erkennen sowie abschließend ein Handlungskonzept zu erstellen.
Beim Starkregenrisikomanagement handelt es sich um eine Präventionsmaßnahme aus dem Bereich Katastrophenschutz. Gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels nehmen weltweite Unwetterkatastrophen stark zu. Deshalb ist es zum einen besonders wichtig, dass die Gemeinde selbst mögliche Präventionsmaßnahmen ergreift, aber auch die Bürger*innen sensibilisiert und in die Pflicht genommen werden, um eigene Vorkehrungen treffen zu können. Entsprechendes Kartenmaterial wird im Nachgang auf der Homepage der Gemeinde Ingersheim zur Verfügung gestellt.
Der Gemeinderat nimmt das vorgestellte Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement zur Kenntnis.
TOP 3: Neufassung der Vereinsförderrichtlinie
Die Vereinsförderung umfasst derzeit eine Jugendförderung, Leistungsförderung, Sonderförderung und Jubiläumsförderung. Da die bisherigen Regelungen zur Vereinsförderung auf einzelnen Gemeinderatsbeschlüssen aus den Jahren 1972, 1985, 1997 und 2004 beruhen, wird eine Neufassung der Vereinsförderrichtlinie angestrebt.
Aus den Beschlüssen erging u. a. ein 10%iger Abzug der Vereinsförderung (1997) und die 10%ige Beteiligung der Vereine an den Betriebskosten (2004). Zudem gab es einige Sondervereinbarungen und mündliche Absprachen mit einzelnen Vereinen.
Aus diesem Grund wurde eine grundsätzliche Überarbeitung der Vereinsförderung bzw. Neufassung der Vereinsförderrichtlinie erstellt. Damit soll die zukünftige Abrechnung der Vereinsförderung transparenter werden und die Vereine und die Gemeinschaft im Ort weiter gestärkt werden. Zudem werden Anreize für die Vereine geschaffen, sich weiter am Ortsgeschehen einzubringen und neue Ideen dafür zu entwickeln.
Nach der Vorberatung in der Gemeinderatsitzung vom 22.10.2024 wurde angeregt
Der Gemeinderat beschließt mit 13 zu 4 Stimmen die Neufassung der Vereinsförderrichtlinie mit den Festsetzungen, dass die Förderung für Übungsleiter und Dirigenten 50% der Ausgaben bzw. max. 2.000 € beträgt, pro Mitglied unter 18 Jahren 6 € Förderung gezahlt werden und pro Mitglied über 18 Jahren 1 € Förderung vorgesehen ist. Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2025 in Kraft und ist somit gültig für die Vereinsförderung ab 2024, da die Anträge grundsätzlich für das Vorjahr gestellt werden. Die Richtlinie ersetzt die bisherigen Vereinbarungen und Beschlüsse zum Thema Vereinsförderung.
TOP 4: Grundsteuerreform - Festlegung Hebesätze und Neufassung Hebesatzsatzung
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 wurden die Bewertungvorschriften für die Grundsteuer nach jahrzehntelanger Kritik für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hat gleichzeitig bestimmt, dass die bisherigen Grundsteuerregelungen bis längstens 31.12.2024 angewendet werden können. Daraufhin hat der Bundestag eine Grundgesetzänderung sowie eine Reform der Bewertungsregelungen beschlossen, wodurch es den Ländern erlaubt ist, vom Grundsteuerrecht des Bundes (Bundesmodell) abzuweichen und eigene Regelungen für die Grundsteuer zu treffen. Hiervon hat Baden-Württemberg Gebrauch gemacht und das Landesparlament hat am 04.11.2020 das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg (LGrStG) beschlossen.
1. Der Hebesatz der Grundsteuer A wird einstimmig auf 830 v. H. festgesetzt.
2. Der Hebesatz der Grundsteuer B wird einstimmig auf 212 v.H. festgesetzt.
3. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird einstimmig auf 390 v.H. festgesetzt.
4. Der Gemeinderat beschließt mit 15 zu 2 Stimmen die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) mit den in Nr. 1 bis Nr. 3 beschlossenen Hebesätzen. Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) vom 25.03.2014.
TOP 5: 2. Änderung Produktplan und Teilhaushaltsstruktur
Seit der letzten Änderung des Produktplans im Jahr 2016 und dem Aufbau der Teilhaushaltsstruktur hat sich die Gemeindeverwaltung weiterentwickelt. Es sind neue kommunale Aufgaben hinzugekommen und durch die Organisationsuntersuchung wurden die Aufgaben innerhalb der Verwaltung neu geordnet. Außerdem wurde die Ämterstruktur an die neue Organisation angepasst. Daher ist eine Anpassung des Produktplans als auch der Teilhaushaltsstruktur notwendig.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat beschließt den aktualisierten Produktplan in der vorliegenden Fassung (Stand 26.11.2024).
2. Der Gemeinderat beschließt die Neuordnung der Teilhaushalte nach der örtlichen Organisation. Für den Produktbereich 61 „Allgemeine Finanzverwaltung“ wird ein separater Teilhaushalt gebildet.
TOP 6: Vergabe PV-Anlage Pumpwerk
Auf das Pumpwerk in Ingersheim soll im Zuge einer Dachsanierung eine Satteldachkonstruktion aufgebracht werden. Auf die Konstruktion sollen dann Solarpaneele angebracht werden um den so erzeugten Strom für die Pumpen zu verwenden und dort die Kosten für den Betrieb des Pumpwerks zu senken. Die geschätzten Kosten für die Satteldachkonstruktion belaufen sich auf ca. 185.000 €.
Der Gemeinderat bevollmächtigt einstimmig die Verwaltung der Gemeinde Ingersheim zur Vergabe der Bauleistungen zur Erstellung der Satteldachkonstruktion auf dem Pumpwerk bis zu einer Höhe von 185.000 €.
TOP 7: Vergabe der Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbaumaßnahmen in der Forststraße
Nachdem der Nahwärmeausbau im Holderweg Süd aufgrund einer zu geringen Anschlussquote abgesagt werden musste, konnte eine gute Lösung für die flankierenden Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbaumaßnahmen in der Forststraße gefunden werden. Das ibWESTRAM konnte im Auftrag der Gemeinde vertragliche Vereinbarungen aus dem bestehenden Vergabeergebnis der KWA mit der Firma Scheuermann aushandeln. Dies ermöglicht nun eine schnelle Umsetzung der Maßnahmen zu günstigen Konditionen.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Vergabe der Bauleistungen „Forststraße“ an die Fa. Rolf Scheuermann zu und beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der Ausarbeitung der Bauverträge.
TOP 8: Annahme von Spenden
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Annahme der dargelegten Spenden für den Zeitraum 22.10.2024 bis 26.11.2024 zu.
TOP 9: Anfragen und Verschiedenes
Die Vorsitzende informiert über den Stand der Bauarbeiten an der Aussegnungshalle auf dem Holderfriedhof und am Spielplatz „In den Linden“ in Kleiningersheim.
Der Leiter des Amtes für Liegenschaften, Bau und Technik erläutert dazu, dass die Abnahme der Aussegnungshalle für den 25. März 2024 geplant sei. Ersatzweise stehe momentan auf dem Friedhof für Trauerfeiern ein Zelt zur Verfügung; dieses werde für den Winter mit einer Heizung und Beleuchtung versehen werden.
In den Linden sollen die Bauarbeiten bis Ende Februar abgeschlossen und der Spielplatz wiederhergestellt werden.
Die Vorsitzende greift das Thema „Böllerverbot“ auf, das die Verwaltung geprüft habe. Sie bietet an, die Details im Verwaltungsausschuss zu erläutern. Da die rechtlichen Hürden für ein Böllerverbot sehr hoch seien, möchte die Verwaltung daraufsetzen, die Bürgerinnen und Bürger zu sensibilisieren.
Auf Nachfrage einer Gemeinderätin zur Nutzungsberechtigung für die Wasserentnahmestelle erwidert die Vorsitzende, dass sie gerne im nächsten Jahr eine allgemeine Regelung zur Nutzung der Wasserentnahmestelle treffen möchte.
Auf Anregung einer Gemeinderätin hin begrüßt die Vorsitzende die Idee, mit Unterstützung der Polizei eine Informationsveranstaltung zum Schutz vor Einbrüchen durchzuführen.
Die Vorsitzende lädt herzlich zum Adventsmarkt am 01.12.2024 und zum lebendigen Adventskalender am 02.12.2024 ein.
Der Leiter des Amtes für Liegenschaften, Bau und Technik gibt Kenntnis zu einem Bauvorhaben im Neubaugebiet „In den Beeten II“.