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Ingersheim informiert | 17.01.2025

Hinweis zur Bundestagswahl

Für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025 wurden die Wahlbenachrichtigungen verschickt.

Sobald Sie die Wahlbenachrichtigung vorliegen haben, können Sie Briefwahl beantragen. Folgende Möglichkeiten haben Sie dabei:

  • Online über den Link auf unserer Startseite von www.ingersheim.de
  • Schriftlich, wenn Sie das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben in unseren Rathaus Briefkasten einwerfen oder zurücksenden. Alternativ ist auch eine formlose Antragsteller per Mail an buergerbuero@ingersheim.de unter Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) möglich.
  • Scannen des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Leider werden uns die Stimmzettel voraussichtlich erst am 7. Februar 2025 zugestellt. Daher können wir vorab keine Briefwahlunterlagen versenden.

Um anschließend eine rechtzeitige Zustellung zu ermöglichen, werden die Briefwahlunterlagen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung selbst zugestellt.

Sobald die Briefwahlunterlagen uns vollständig vorliegen, besteht auch die Möglichkeit vor Ort im Rathaus die Briefwahlunterlagen direkt auszufüllen.

Wenn Sie die Möglichkeit haben, empfehlen wir Ihnen Ihre Stimme im jeweiligen zuständigen Wahllokal selbst abzugeben.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Bekanntmachungen zur Wahl im Amtsblatt. Diese enthalten wichtige Hinweise für die Wahlberechtigten.

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