Dieser Artikel befindet sich im Archiv!
Amtliche Bekanntmachungen | 07.02.2025 – 20.02.2025
Am 15.02.2025 werden fällig: Gewerbesteuer, Grundsteuer und Hundesteuer
Der zu entrichtende Betrag ist bei der Grundsteuer und der Hundesteuer dem Jahresbescheid 2025 zu entnehmen.
Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind jeweils in einem besonderen Abschnitt des letzten Gewerbesteuer-Abrechnungsbescheides festgesetzt worden. In Einzelfällen sind besondere Vorauszahlungsbescheide ergangen.
Alle Zahlungspflichtigen werden um termingerechte Begleichung der oben genannten Steuern gebeten (bitte unbedingt das Buchungszeichen angeben). Die Gemeinde ist ansonsten lt. Abgabeordnung verpflichtet, die nicht rechtzeitig bezahlten Beträge anzumahnen und Säumniszuschläge zu berechnen.