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Wissenswertes | 11.02.2025

Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind automatisch und kostenfrei bei der UKBW gesetzlich unfallversichert!

Karlsruhe/Stuttgart, den 11. Februar 2025

Wenn am 23. Februar 2025 die Bundestagswahl stattfindet, sind zahlreiche engagierte Bürgerinnen und Bürger im ehrenamtlichen Einsatz: Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen, werten die Stimmzettel aus und stellen das Wahlergebnis in ihrem Wahlbezirk fest. Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) garantiert den Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dabei einen automatischen und kostenfreien Versicherungsschutz.

„Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer leisten durch ihr Engagement einen wichtigen Dienst für unsere Demokratie und unsere Gesellschaft. Als UKBW stehen wir dafür, dass sie bei der Ausübung dieses wichtigen Amtes automatisch abgesichert sind“, betont Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW.

Lückenloser und umfassender Versicherungsschutz

Der Unfallversicherungsschutz bei der UKBW besteht bei allen Tätigkeiten, die mit dem Amt und der Amtsausübung verbunden sind. Dazu gehören die Tätigkeiten am Wahltag wie die Schließung und Öffnung des Wahllokals oder die Ausgabe der Stimmzettel sowie sämtliche Vor- und Nachbereitungsarbeiten wie das Aufräumen oder die mit der Amtsausführung verbunden Hin- und Rückwege – unabhängig davon, ob diese zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn zurückgelegt werden.

Im Falle des Unfalls optimal versorgt

Im Falle eines Unfalls sind die Ehrenamtlichen optimal versorgt: Die UKBW übernimmt die Erstversorgung im Rahmen der Ersten Hilfe, die notwendigen Fahrt- und Transportkosten, ärztliche und zahnärztliche Behandlung und Versorgung mit Medikamenten, Hilfs- und Heilmitteln.

Schnelle Hilfe, einfache Meldung

Wenn etwas passiert, können Unfälle unkompliziert bei der Kommunalverwaltung oder direkt bei der UKBW gemeldet werden.

Das UKBW-Erklärvideo und weitere Informationen zum Versicherungsschutz von ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer finden Sie hier.

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