Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg e.V. | 26.03.2025
Mit Frühlingsbeginn zieht es wieder viele Erholungssuchende nach draußen zu Spaziergängen oder Radtouren auf den Wirtschaftswegen. Damit zeigen sie ihre Wertschätzung für die von Landwirten und Weingärtnern geschaffene und gepflegte Kulturlandschaft. Auf landwirtschaftlichen Flächen werden unsere Lebensmittel sowie Futtermittel und nachwachsende Rohstoffe erzeugt. Wirtschaftswege sind für Landwirte angelegt, um vom Hof auf die Felder und zurück zu gelangen. Damit die Äcker, Wiesen und Weinberge weiterhin bestellt und gepflegt werden können, bitten wir Sie, den landwirtschaftlichen Verkehr nicht zu behindern.
Die Natur lädt zu ausgiebigen Spaziergängen mit dem Hund ein. Das ist unproblematisch, solange die Hundehalter mit ihren Vierbeinern auf den Wegen bleiben und ihnen keinen freien Auslauf auf die Nutzflächen gewähren. Für landwirtschaftlich genutzte Flächen besteht ein Betretungsverbot innerhalb der Vegetationsperiode. Dies gilt also in der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Freilaufende Hunde können Weidetiere in Panik versetzen und Wildtiere sowie Vögel aufschrecken, deshalb sind die Vierbeiner an der Leine zu führen und nicht frei auf landwirtschaftlichen Flächen laufen zu lassen. Wer die freie Landschaft betritt, ist laut den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes dazu verpflichtet, von ihm abgelegte Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes aufzunehmen und zu entfernen. Viele Hundebesitzer sind sich zudem nicht bewusst, dass der Hundekot Nahrungs- und Futtermittel verunreinigt. Auf den Äckern, Wiesen und in den Weinbergen arbeiten Menschen, für die es unzumutbar ist, sich zwischen den Hundehaufen zu bewegen.
Der Landesbauernverband hat den Flyer „Für ein gutes Miteinander – Rücksichtvolles Verhalten in Feld, Wald und Flur“ veröffentlicht. Darin erklärt der Berufsstand Regeln auf Feld, Wald- und Wiesenwegen. Dieser kann digital auf https://www.lbv-bw.de/Service/Publikationen heruntergeladen werden oder über den LBV kostenlos bestellt werden.