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Ingersheim informiert | 28.06.2024

Informationen des Ordungsamtes zum Grillen in Wohngebieten

Das Ordnungsamt möchte darauf hinweisen, dass nach einer Gerichtsentscheidung des Landgerichtes Stuttgart das Grillen „eine übliche und im Sommer gebräuchliche Art der Zubereitung von Speisen“ ist. Solange die Geruchsbelästigung auf ein Minimum reduziert bleibt und der Gastgeber nicht länger als ungefähr 2 Stunden grillt, ist nichts dagegen einzuwenden. Wenn allerdings nachgewiesen werden kann, dass der Grill unsachgemäß bedient wurde, dann gilt die Wohnqualität als beeinträchtigt und das Grillen ist nicht mehr ortsüblich. Dies wäre auch dann zum Beispiel der Fall, wenn nasses Holz oder Kunststoff verfeuert und damit dichter Qualm erzeugt würde.

Im Interesse Ihrer Nachbarn und um die Freude am Grillen nicht zu schmälern, achten Sie bitte bei Ihrer nächsten Grillparty darauf.

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