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Wahlen

Allgemeines

Alle 4 Jahre findet in Baden-Württemberg die Bundestagswahl statt, alle 5 Jahre die Kommunalwahl, die Landtagswahl und die Europawahl.
Die Wahlen sind direkte Prozesse zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger an der Politik. Sie sind die Grundlage der demokratischen Ordnung. 
Die Volksvertreter werden in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt.

Wahlergebnisse

Hier finden Sie die Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen vom 9. Juni 2024.

Kommunalwahl

Am 09. Juni 2024 wählen die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Ingersheim nach 5 Jahren einen neuen Gemeinderat. Bei der Wahl des Gemeinderats hat jeder Bürger so viele Stimmen, wie es Sitze zu verteilen gibt. In Ingersheim können Wähler 18 Stimmen vergeben. 

Wer ist wahlberechtigt? 

  • Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Grundgesetztes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • wer seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Ingersheim wohnt. 

Wichtigste Änderungen

  • Das Mindestalter für die Wahl in ein kommunales Gremium wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt.
  • Wohnungslose Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Gemeindegebiet sind wahlberechtigt und können auf Antrag an den Kommunalwahlen

Erklärfilm - Kommunalwahlen in Baden-Württemberg: So wählt man richtig!

Europawahl

Am 09. Juni 2024 wählen die Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union ein neues Europäisches Parlament.
Die Europawahl findet alle fünf Jahre in den 27 EU-Mitgliedstaaten statt,
sie entscheiden über 700 Sitze in diesem Gremium.

Als Wahlsystem ist in allen Ländern das Verhältniswahlrecht festgelegt.
Jedem Land wird ein bestimmtes Kontigent an Sitzen im Europäischem Parlament zugeteilt.
Deutschland hat derzeit 96 Abgeordnete im Parlament.

Wer ist wahlberechtigt? 

  • Wahlberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft hat,
  • in Deutschland wohnhaft ist und
  • sich darüber hinaus seit mindestens 3 Monaten in der EU aufhält
  • und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (gilt nur für Unionsbürger) 

Wichtigste Änderung

  • Das Wahlalter in Deutschland wurde auf 16 Jahre gesenkt. 
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