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Wahlen

Bundestagswahl am 23.02.2025

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt.

Wer ist wahlberechtigt?

  • Wahlberechtigt sind alle Deutsche, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen.
  • Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.

Wie viele Stimmen habe ich?

  • Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt.

Kommunalwahl

Am 09. Juni 2024 wählen die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Ingersheim nach 5 Jahren einen neuen Gemeinderat. Bei der Wahl des Gemeinderats hat jeder Bürger so viele Stimmen, wie es Sitze zu verteilen gibt. In Ingersheim können Wähler 18 Stimmen vergeben. 

Wer ist wahlberechtigt? 

  • Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Grundgesetztes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • wer seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Ingersheim wohnt. 

Wichtigste Änderungen

  • Das Mindestalter für die Wahl in ein kommunales Gremium wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt.
  • Wohnungslose Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Gemeindegebiet sind wahlberechtigt und können auf Antrag an den Kommunalwahlen

Erklärfilm - Kommunalwahlen in Baden-Württemberg: So wählt man richtig!

Europawahl

Am 09. Juni 2024 wählen die Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union ein neues Europäisches Parlament.
Die Europawahl findet alle fünf Jahre in den 27 EU-Mitgliedstaaten statt,
sie entscheiden über 700 Sitze in diesem Gremium.

Als Wahlsystem ist in allen Ländern das Verhältniswahlrecht festgelegt.
Jedem Land wird ein bestimmtes Kontigent an Sitzen im Europäischem Parlament zugeteilt.
Deutschland hat derzeit 96 Abgeordnete im Parlament.

Wer ist wahlberechtigt? 

  • Wahlberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft hat,
  • in Deutschland wohnhaft ist und
  • sich darüber hinaus seit mindestens 3 Monaten in der EU aufhält
  • und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (gilt nur für Unionsbürger) 

Wichtigste Änderung

  • Das Wahlalter in Deutschland wurde auf 16 Jahre gesenkt. 
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