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E-Rechnung (Elektronische Rechnungsstellung)

Was ist eine elektronische Rechnung?

Eine elektronische Rechnung erlaubt einen medienbruchfreien Rechnungsaustausch. Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

· Die Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen.

· Das Format ermöglicht eine automatische und elektronische Verarbeitung der Rechnung.

Wo kann die E-Rechnung eingereicht werden?

In Baden-Württemberg können Unternehmen elektronische Rechnungen, die einem der zugelassenen Formate entsprechen, über die Seite https://service-bw.de/erechnung bei der Gemeinde Ingersheim elektronisch einreichen.

Die hier hochgeladenen E-Rechnungen gehen beim "Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE)" ein und werden von dort aus mittels einer Leitweg-ID an die an Service-BW angeschlossenen Verwaltungen weitergeleitet.

Damit eine E-Rechnung eingereicht werden kann, muss das einreichende Unternehmen die Leitweg-ID des Rechnungsempfängers kennen.

 

Was ist die Leitweg-ID? Wie lautet die Leitweg-ID der Gemeinde Ingersheim

Die Leitweg-ID bestimmt, an welche Verwaltung oder welches Fachamt die Rechnung weitergeleitet wird. Daher ist die Angabe der Leitweg-ID beim Einreichen von E-Rechnungen zwingend erforderlich.

Die Leitweg-ID der Gemeindeverwaltung Ingersheim lautet: 08118077-A7637-27

 

Ist ein Servicekonto auf Service-BW für Rechnungssteller erforderlich?

Nein, für die Nutzung des Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) ist keine Registrierung erforderlich.

Die Einrichtung eines Servicekontos auf Service-BW vereinfacht lediglich die Kommunikation zwischen Rechnungssteller und -empfänger.

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