Eine elektronische Rechnung erlaubt einen medienbruchfreien Rechnungsaustausch. Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
· Die Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen.
· Das Format ermöglicht eine automatische und elektronische Verarbeitung der Rechnung.
In Baden-Württemberg können Unternehmen elektronische Rechnungen, die einem der zugelassenen Formate entsprechen, über die Seite https://service-bw.de/erechnung bei der Gemeinde Ingersheim elektronisch einreichen.
Die hier hochgeladenen E-Rechnungen gehen beim "Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE)" ein und werden von dort aus mittels einer Leitweg-ID an die an Service-BW angeschlossenen Verwaltungen weitergeleitet.
Damit eine E-Rechnung eingereicht werden kann, muss das einreichende Unternehmen die Leitweg-ID des Rechnungsempfängers kennen.
Die Leitweg-ID bestimmt, an welche Verwaltung oder welches Fachamt die Rechnung weitergeleitet wird. Daher ist die Angabe der Leitweg-ID beim Einreichen von E-Rechnungen zwingend erforderlich.
Die Leitweg-ID der Gemeindeverwaltung Ingersheim lautet: 08118077-A7637-27
Nein, für die Nutzung des Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) ist keine Registrierung erforderlich.
Die Einrichtung eines Servicekontos auf Service-BW vereinfacht lediglich die Kommunikation zwischen Rechnungssteller und -empfänger.