Aus dem Gemeinderat | 17.04.2025
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 über folgende Themen beraten:
TOP 1: Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.
TOP 2: Bekanntgaben
Die Vorsitzende gibt an, dass keine Bekanntgaben vorliegen.
TOP 3: Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2025 – Beschlussfassung
Der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung der Gemeinde Ingersheim für das Jahr 2025 wurde am 25.02.2025 im Gemeinderat beraten. Im Anschluss an die Beratung erfolgt die Beschlussfassung des Wirtschaftsplans in dieser Gemeinderatssitzung.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Wirtschaftsplan 2025 mit Finanzplan 2026 bis 2028 und Investitionsprogramm wie vorliegend und erläutert.
TOP 4: Haushaltsplan 2025 mit Finanzplan 2026 – 2028 – Beschlussfassung
Der Haushaltsplan der Gemeinde Ingersheim für das Jahr 2025 wurde in der Sitzung am 25.02.2025 eingebracht und vorberaten. Im Anschluss an die Beratung folgt die Beschlussfassung des Haushaltsplans 2025 in dieser Gemeinderatssitzung.
Der Haushalt im NKHR ist untergliedert in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt. Im Ergebnishaushalt werden alle laufenden Verwaltungstätigkeiten wie zum Beispiel Ausgaben für Personal, Kosten für Reinigung oder der Kauf von kleineren Gegenständen abgebildet. Im Finanzhaushalt werden alle Investitionen und Kredite abgebildet.
Das Ziel der Gemeinde muss ein ausgeglichener Haushalt sein. Die Voraussetzungen dafür sind folgende:
1. Der Ergebnishaushalt muss ausgeglichen sein. Der Finanzhaushalt dagegen muss nicht ausgeglichen sein, es wäre jedoch empfehlenswert, da sonst zu Lasten der Liquidität der Gemeinde gewirtschaftet wird.
2. Der Zahlungsmittelüberschuss sollte größer als die Kredittilgungen sein.
Die Zahlen des Haushaltsplanes sind die Grundlage und der Rahmen des Handelns der Gemeinde Ingersheim. Durch das im Jahr 2020 erarbeitete Haushaltskonsolidierungskonzept der Gemeindeverwaltung Ingersheim wurden wichtige Weichen gestellt. Es wurden alle Zahlen genau untersucht und es wird in allen Bereichen auf Sparsamkeit geachtet. Das Haushaltskonsolidierungskonzept muss dauerhaft überarbeitet und fortgeschrieben werden.
Durch das Gemeindeentwicklungskonzept wurden klare Ziele herausgearbeitet, was die Gemeinde Ingersheim in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erreichen möchte. Der Gemeinderat und die Verwaltung erhalten dadurch einen Handlungsleitfaden, der sich an den finanziellen und personellen Ressourcen orientiert und diese gleichzeitig verbessern kann. Das Ziel dieser Orientierungshilfe soll es sein, in einem ganzheitlichen Ansatz Erfordernisse zu erkennen, Prioritäten für die zukünftige Entwicklung festzulegen und dabei die vorhandenen Ressourcen im Blick zu behalten. Diese Ziele spielen auch eine wichtige Rolle in der aktuellen Haushaltsplanung sowie in der Finanzplanung der Jahre 2026 – 2028.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 mit dem Finanzplan 2026 bis 2028 und Investitionsprogramm wie vorliegend und erläutert.
Hinweis: Die Haushaltsreden der einzelnen Fraktionen und Vertreter sind im Ratsinformationssystem unter www.ingersheim.ris-portal.de eingestellt.
TOP 5: Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg - Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019
Nach Vorlage des Jahresabschlusses 2019 ist dieser durch die Zweckverbandsversammlung festzustellen. Den notwendigen Weisungsbeschluss erteilt der Gemeinderat.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Vertreter der Gemeinde Ingersheim beauftragt werden, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bietigheimer Weg dem Jahresabschluss 2019, wie in Anlage 1 vorliegend, zuzustimmen.
TOP 6: Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg – Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 mit Finanzplan 2024 – 2028 und Investitionsprogramm
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan des Zweckverbandes Bietigheimer Weg für das Haushaltsjahr 2025 sowie die Investitions- und Finanzplanung bis zum Jahr 2028 werden den einzelnen Gemeinderatsgremien und der Verbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Vertreter der Gemeinde Ingersheim beauftragt werden, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Bietigheimer Weg, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 mit Finanzplan 2024 bis 2028 und Investitionsprogramm wie vorliegend zu beschließen.
TOP 7: Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg – Auszahlung der Ergebnisrücklage
Um den Liquiditätsbedarf des Zweckverbandes nach der Ausschüttung weiterhin zu decken, stehen insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung, die aus den außerordentlichen Erträgen durch den Verkauf von Grundstücken entstanden sind. An die Gemeinde Ingersheim können nun 240.000 Euro und 160.000 Euro an die Stadt Bietigheim-Bissingen zurückgeholt werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Vertreter der Gemeinde Ingersheim beauftragt werden, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Bietigheimer Weg der Auszahlung von Ergebnisrücklagen in Höhe von insgesamt 400.000 Euro entsprechend des Beteiligungsverhältnisses an die Verbandskommunen zuzustimmen.
TOP 8: Zweckverband Bietigheimer Weg – Information zu den investiven Ermächtigungsüberträgen 2024/2025
Im Jahr 2024 konnten nicht alle bereitgestellten Haushaltsmittel für investive Auszahlungen abgerufen werden. Diese werden aber in 2025 benötigt und sollen daher im Vorgriff auf den Jahresabschluss 2024 per Ermächtigungsübertrag übernommen werden.
Der Gemeinderat nimmt die vorgesehenen Ermächtigungsüberträge des Zweckverbands Bietigheimer Weg von 2024 nach 2025 zur Kenntnis.
TOP 9: Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Wasserversorgung mit Lagebericht
Die Wasserversorgung Ingersheim wird als Sonderrechnung grundsätzlich nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes geführt. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss nach Ende des Wirtschaftsjahres fest.
Das Wirtschaftsjahr schließt mit einem Gewinn in Höhe von 131.172,56 €. Der Jahresgewinn kann für die Erhöhung des Gewinnvortrages (264.275,64 €) verwendet werden.
Der Gemeinderat stimmt der Jahresrechnung 2022 der Wasserversorgung wie vorliegend und erläutert einstimmig zu.
TOP 10: Beitritt der Gemeinde Ingersheim zum Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV)
Der Kommunale Arbeitgeberverband Baden-Württemberg e. V. (KAV) vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder auf tarif-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichem Gebiet. 28 der 39 Städte und Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg sind bereits Mitglied des KAV. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Gemeinde Ingersheim den Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV) zum 01.04.2025 beitritt.
Für die Mitgliedschaft beim KAV fällt eine Jahresumlage in Höhe von ca. 1.100 € an. Die Kosten hierfür sind im Haushalt 2025 eingeplant. Die Mitgliedschaft hat keine umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, dass die Gemeinde Ingersheim zum 01.04.2025 dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV) als Mitglied beitritt.
TOP 11: Preisgestaltung und Nutzungsregelungen Wasserentnahmestelle Epplebrunnen
Die Gemeinde Ingersheim hat im Jahr 2024 eine Wasserentnahmestelle im Oberen Tal errichtet, die durch den Epplebrunnen gespeist wird. Nach der Frostperiode soll die Entnahmestelle in Betrieb genommen werden, wobei die Nutzung ausschließlich der Landwirtschaft vorbehalten ist. Ein Wasserpreis von 0,60 €/m³ wird vorgeschlagen, der nach dem ersten Betriebsjahr überprüft werden soll. Eine Nutzungsordnung regelt die Bedienungen der Wasserentnahme.
Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit schwer abzuschätzen, da die genaue Entnahmemenge und die damit verbundenen Kosten erst im Verlauf des ersten Betriebsjahres ermittelt werden können.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat beschließt die Benutzungsordnung „Wasserentnahmestelle Epplebrunnen“ gemäß Anlage.
2. Der Gemeinderat setzt den Wasserpreis der Wasserentnahmestelle Epplebrunnen auf 0,60 €/m³ brutto fest.
TOP 12: Aufwertung der Aufenthaltsfläche am Fischerwörth beim Jugendtreff
Am Fischerwörthsportgelände wurde 2024 der Jugendtreff gebaut. Im Frühjahr 2025 wird der Neckartalradweg ausgebaut. Im Herbst 2025 soll die Fläche um den Jugendtreff als Aufenthaltsfläche aufgewertet werden. Es sollen Sitzmöglichkeiten, Sport- und Spielflächen entstehen.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach der derzeitigen Schätzung auf 68.368,43 €. Von der Region Stuttgart bekommt die Gemeinde Ingersheim für diese Maßnahmen einen Zuschuss von maximal 33.000 €. Die Gemeinde kommt für 35.368,43 € selbst auf. Da die Baumaßnahmen hauptsächlich durch den Ingersheimer Bauhof ausgeführt wird, entstehen der Gemeinde zusätzlich Kosten durch diese Baumaßnahme von rund 5.000 bis 20.000 €.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Baumaßnahme zur Aufwertung der Aufenthaltsfläche zu einem Betrag von 68.368,43 €.
Bürgermeisterin Simone Lehnert wird beauftragt, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Region Stuttgart über einen Zuschuss von 33.000 € abzuschließen.
TOP 13: Bericht zum Thema Klimaschutz
Frau Eberle stellt das Thema Klimaschutz der Gemeinde Ingersheim vor. Dabei geht sie vor allem auf die Punkte Energie, Wärme und Projekte der Gemeinde Ingersheim ein.
Die Präsentation steht im Ratsinformationssystem unter www.ingersheim.ris-portal.de zur Verfügung.
TOP 14: Vergabeverfahren für einen Bauplatz im Gebiet „In den Beeten II“: Direktvergabe Beschluss der Vergaberichtlinien des Bauplatzpreises und der Verfahrenseröffnung zur Direktvergabe an natürlichen Personen
Der Bauplatz Flst. Nr. 5876 konnten im Rahmen eines Kriterienvergabeverfahrens und einem anschließenden niederschwelligen Bieterverfahren für natürliche Personen nicht vergeben werden. Beide Vergabeverfahren mussten jeweils ohne Zuschlag förmlich aufgehoben werden. Um eine zeitnahe Nutzung des Grundstücks sicherzustellen und eine unbebaute Fläche im Baugebiet zu vermeiden, schlägt die Verwaltung die Direktvergabe des Bauplatzes vor.
Für eine rechtssichere und transparente Vergabe wurden die Richtlinien des Vergabeverfahrens gegen Höchstgebot (Bieterverfahren) an die Direktvergabe angepasst. Als Verkehrswert und damit Mindestpreis wird der aktuelle Bodenrichtwert in Höhe von 850 €/m² festgesetzt.
1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Richtlinien und dazugehörigen Anlagen für die Vergabe eines gemeindeeigenen Bauplatzes, Flst. Nr. 5876 im Baugebiet „In den Beeten II“ für natürliche Personen.
2. Der Bauplatzpreis wird einstimmig auf den aktuell gültigen Bodenrichtwert von 850 €/m² festgesetzt.
3. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Eröffnung des Verfahrens zur Direktvergabe gemäß den Richtlinien zur Vergabe des gemeindeeigenen Bauplatzes, Flst. Nr. 5876.
4. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Zuschlag an den ersten gültigen Bewerber, im Falle mehrere Bewerber, an den Meistbietenden zu erteilen.
TOP 15: Annahme von Spenden
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der dargelegten Spenden im Zeitraum 17.01.2025 bis 25.03.2025 einstimmig zu.
TOP 16: Anfragen und Verschiedenes
Die Vorsitzende informiert über die Baumaßnahmen am Neckartal-Radweg. Ebenso informiert sie, dass der Start der Baumaßnahmen in der Forststraße am 31.03.2025 erfolgen soll.
Eine Gemeinderätin fragt nach, warum in der Wolfsgrubenstraße die Straßenbeleuchtung auch tagsüber an sei. Ebenso möchte sie wissen, wann die Wasserleitung am Friedhof wieder geöffnet wird.
Die Vorsitzende erklärt, dass die Wasserleitung auf dem Friedhof geöffnet wird, sobald es länger frostfrei bleibt. Sie bittet um Geduld.
Dem Amtsleiter LBT ist eine Störung der Straßenbeleuchtung nicht bekannt. Er wird dies entsprechend an die Syna weitermelden.
Ein Gemeinderat erkundigt sich, warum in der Neckarstraße ein kübelartiger Trog aufgestellt wurde.
Die Vorsitzende erklärt, dass ein Anwohner Probleme hat, seine Ausfahrt sicher zu nutzen. Es gab hierzu etliche Straßenbegehungen und weil man kein Zick-Zack-Halteverbot erlassen wollte, hat man sich auf diese Lösung geeinigt. Der Trog soll in Kürze noch bepflanzt werden.
Eine Gemeinderätin freut sich über die Beleuchtung am Boulplatz.
Daraufhin erkundigt sich ein weiterer Gemeinderat zur Kamera-Thematik in diesem Bereich.
Die Vorsitzende erklärt, dass auch der neue Jugendtreff im Zuge der dortigen Straßenbeleuchtung an das Stromnetz angebunden wird und dass die Kamera dann zum Einsatz kommen wird.
Eine weitere Gemeinderätin möchte wissen, warum in der Kreuzung Pflaster und Straubengasse eine Steinmauer aus massiven künstlichen Steinen errichtet worden ist.
Amtsleiter Zimmer erläutert, dass es sich hierbei um eine Privatmaßnahme handelt. Auch wegen weiterer Maßnahmen dort sei man in Kontakt mit der Baurechtsbehörde.