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Aus dem Gemeinderat

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

Aus dem Gemeinderat | 14.03.2025

Sitzungsbericht vom 25.02.2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.02.2025 über folgende Themen beraten:

TOP 1: Bekanntgaben:

Die Vorsitzende gibt an, dass keine Bekanntgaben vorliegen.

TOP 2: Vorstellung der Ehrenamtskoordinatorin Nadine Rösch

Frau Nadine Rösch stellt ihre Person und ihre Tätigkeiten bei der Gemeindeverwaltung Ingersheim vor. Aus dem Gemeinderat wird Dank für diese Tätigkeit ausgesprochen.

TOP 3: Vorstellung Gemeindenetzwerk Bürgerengagement und Ehrenamt

Frau Bliesle vom Gemeindenetzwerk stellt das Gemeindenetzwerk vor. Dabei wird darauf eingegangen, was das Netzwerk ist, welche Ziele dieses verfolgen und was für Angebote vorliegen.

Das Thema erfährt Zustimmung von den Gemeinderatsmitgliedern.

TOP 4: Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Husarenhofstraße"

Für die Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Husarenhofstraße“ ist die Schließung eines Durchführungsvertrags nach § 12 Abs. 1 S. 1 BauGB erforderlich. Der Durchführungsvertrag soll die Umsetzung der Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sicherstellen und die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Vorhabenträger regeln.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Ingersheim zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Husarenhofstraße“ einen Durchführungsvertrag wie er den Gemeinderäten vorliegt, schließt.

TOP 5: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Husarenhofstraße"

- beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGb

1. Planungsrechtliche Festsetzungen (§ 10 BauGB)

2. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 74 LBO)

- Satzungsbeschlüsse -

Der Vorhabenträger beabsichtigt, auf der Markung Kleiningersheim, das Grundstück Husarenhofstraße 10, Flst. Nr. 5 mit einer Gesamtfläche von ca. 1.173 m² mit einem Einzelhaus sowie einem Doppelhaus in Form von Wohngebäuden bebauen. Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 24.09.2024 die Einleitungs- und Entwurfsbeschlüsse für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB gefasst. Mit dem Beschluss der Abwägung und anschließendem Satzungsbeschluss wird der Bebauungsplan rechtskräftig.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

A) Die vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden wie in der Anlage 5 dargestellt im Verfahren berücksichtigt.

B) Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Husarenhofstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB werden als Satzung beschlossen:

1. Planungsrechtliche Festsetzungen (§ 10 BauGB)

Satzung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, aufgrund von § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO Baden-Württemberg jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Husarenhofstraße“ als Satzung. Maßgebend ist der Plan vom 07.03.2024/17.01.2025 mit Textteil vom 07.03.2024/17.01.2025 einschließlich Begründung vom 07.03.2024/17.01.2025.

2. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 74 LBO)

Satzung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig aufgrund § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO Baden-Württemberg jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, die örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Maßgebend ist der Plan vom 07.03.2024/17.01.2025 mit Textteil vom 07.03.2024/17.01.2025 einschließlich Begründung vom 07.03.2024/17.01.2025.

TOP 6: Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten

Im Rahmen der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ingersheim am 18.01.2025 wurde Herr Marcus Nägele zum stellvertretenden Kommandanten wiedergewählt.

Der Gemeinderat stimmt der Bestellung von Herrn Marcus Nägele zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ingersheim einstimmig zu.

TOP 7: Haushaltsantrag 2025 der SPD-Fraktion/Fortschrittliche Bürger - Anschaffung einer Drohne, Situation der Steillagenbewirtschaftung allgemein

Die Verwaltung nimmt Stellung zum Haushaltsantrag der Fraktion SPD/Fortschrittliche Bürger. Angestrebt und vorgeschlagen wird eine Abstimmung mit den örtlichen Winzern, um die konkreten sinnvollen Maßnahmen zu diskutieren und einen gemeinsamen Vorschlag zu erarbeiten. Eine Recherche bei anderen Städten und Gemeinden im Landkreis ergab, dass es hier viele örtliche Bemühungen gibt, den Steillagen-Erhalt zu unterstützen. Um eine ausgewogene und für Ingersheim passende Lösung zu finden, ist ein Austausch mit dem Landkreis und anderen Kommunen sinnvoll und wichtig.

Die Gemeinde ist bereits auf vielen Ebenen aktiv. In der Sitzungsvorlage werden die Maßnahmen dargestellt.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den in Ingersheim tätigen Winzern zu erarbeiten, welche unterstützenden Maßnahmen zum Erhalt der terrassierten Steillagen sinnvoll umgesetzt und finanziert werden können.

Die Gemeinde macht hierzu bereits konkrete Vorschläge, die in der Sitzungsvorlage aufgeführt werden.

TOP 8: Haushaltsplan 2025 mit Finanzplan 2026 – 2028 – Einbringung und Vorberatung

Die Verwaltung bringt den Haushaltsplan 2025 ein. Die Beratung und die Beschlussfassung des Haushaltsplans 2025 erfolgt in der Gemeinderatssitzung am 25.03.2025.

Der Haushalt im NKHR ist untergliedert in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt. Im Ergebnishaushalt werden alle laufenden Verwaltungstätigkeiten wie zum Beispiel Ausgaben für Personal, Kosten für Reinigung oder der Kauf von kleineren Gegenständen abgebildet. Im Finanzhaushalt werden alle Investitionen und Kredite abgebildet.

Das Ziel der Gemeinde muss ein ausgeglichener Haushalt sein. Die Voraussetzungen dafür sind folgende:

1. Der Ergebnishaushalt muss ausgeglichen sein. Der Finanzhaushalt dagegen muss nicht ausgeglichen sein, es wäre jedoch empfehlenswert, da sonst zu Lasten der Liquidität der Gemeinde gewirtschaftet wird.

2. Der Zahlungsmittelüberschuss sollte größer als die Kredittilgungen sein.

Die Zahlen des Haushaltsplanes sind die Grundlage und der Rahmen des Handelns der Gemeinde Ingersheim. Durch das im Jahr 2020 erarbeitete Haushaltskonsolidierungskonzept der Gemeindeverwaltung Ingersheim wurden wichtige Weichen gestellt. Es wurden alle Zahlen genau untersucht und es wird in allen Bereichen auf Sparsamkeit geachtet. Das Haushaltskonsolidierungskonzept muss dauerhaft überarbeitet und fortgeschrieben werden

Durch das Gemeindeentwicklungskonzept wurden klare Ziele herausgearbeitet, was die Gemeinde Ingersheim in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erreichen möchte. Der Gemeinderat und die Verwaltung erhalten dadurch einen Handlungsleitfaden, der sich an den finanziellen und personellen Ressourcen orientiert und diese gleichzeitig verbessern kann. Das Ziel dieser Orientierungshilfe soll es sein, in einem ganzheitlichen Ansatz Erfordernisse zu erkennen, Prioritäten für die zukünftige Entwicklung festzulegen und dabei die vorhandenen Ressourcen im Blick zu behalten. Diese Ziele spielen auch eine wichtige Rolle in der aktuellen Haushaltsplanung sowie in der Finanzplanung der Jahre 2026 – 2028.

Die Rede der Vorsitzenden Frau Lehnert zur Einbringung des Haushaltsplanes sowie verschiedene Darstellungen der aktuellen Planzahlen sind in unserem Ratsinformationssystem auf www.ingersheim.de zu finden.

TOP 9: Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2025 – Einbringung und Vorberatung

Der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung der Gemeinde Ingersheim für das Jahr 2025 wird am 25.02.2025 im Gemeinderat eingebracht. Im Anschluss erfolgt die Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplans in der Gemeinderatssitzung am 25.03.2025.

Die Zahlen des Wirtschaftsplanes der Gemeinde Ingersheim sind die Grundlage und der Rahmen des finanziellen Handelns der Wasserversorgung der Gemeinde Ingersheim und geben Aufschluss über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde in diesem Eigenbetrieb.

TOP 10: Bausache - Genehmigungsverfahren
Gartenstraße 27, Verlängerung der bestehenden Terrasse um 1,20 m

Die Terrasse in der Gartenstraße 27 wurde bereits in der 80er Jahren um 1,20 Meter verlängert, allerdings ohne Baugenehmigung. Der Eigentümer möchte nun einen rechtmäßigen Zustand auf seinem Grundstück herstellen und hat daher für die bereits bestehende Terrasse einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt. Im beantragten Bereich liegt ein nicht qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB vor, die Genehmigung des Vorhabens richtet sich daher nach § 34 BauGB.

Der Gemeinderat erteilt dem Baugesuch sein Einvernehmen.

TOP 11: Annahme von Spenden

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Annahme der dargelegten Spenden im Zeitraum 28.01.2025 bis 25.02.2025 zu.

TOP 12: Anfragen und Verschiedenes

Eine Gemeinderätin erwähnt die schlechte Verkehrssicherung auf den Wegen des Friedhofs in Kleiningersheim. Die Verwaltung erläutert, dass der Bauhof sich der Sache annimmt und schon eingeplant hat.

Eine weitere Gemeinderätin merkt daraufhin an, dass am Geisinger Weg seit mehreren Wochen eine Baustelle ist und fragt, was dort gemacht wird. Es wurden Störungen an der Wasserleitung festgestellt, erklärt ein Verwaltungsmitarbeiter. Hier wird ein ca. 20 Meter langes Teilstück der Wasserleitung erneuert.

Mehrere Gemeinderäte meinen, dass sie keine Baufortschritte seit zwei bis drei Wochen an der Baumaßnahme der Aussegnungshalle Holderfriedhof feststellen. Grund hierfür sind die Lieferschwierigkeiten von Baumaterialen laut der Verwaltung. Es wird aber auch erwähnt, dass die Arbeiten im Innenraum zeitnah fortgesetzt werden können.

Ein Gemeinderat möchte wissen, ob beim Vandalismus Fall bei Tante M. Täter ermittelt werden konnten. Die Vorsitzende entgegnet, dass die Polizei die Person identifiziert hat. Hierzu kam dann die Frage, ob die Besitzerin von Tante M. zufrieden mit den Umsätzen ist. Die Frage wird von der Vorsitzenden bejaht.

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