Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, kann die Vaterschaft anerkannt werden. An der Sorgeberechtigung für das Kind ändert sich jedoch nichts. Um gemeinsam sorgeberechtigt zu sein, müssen die Eltern beim Jugendamt oder bei einem Notar eine entsprechende Erklärung abgeben. Die Vaterschaftsanerkennung kann auch beim Jugendamt/Notar zusammen mit der Sorgerechtserklärung abgegeben werden.