Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Vereinsförderrichtlinie mit den Festsetzungen, dass die Förderung für Übungsleiter und Dirigenten 2.000,- € beträgt, pro Mitglied unter 18 Jahren 6,- € Förderung gezahlt werden und pro Mitglied über 18 Jahren 1,- € Förderung vorgesehen ist. Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2025 in Kraft und ist somit gültig für die Vereinsförderung ab 2024, da die Anträge grundsätzlich für das Vorjahr gestellt werden. Die Richtlinie ersetzt die bisherigen Vereinbarungen und Beschlüsse zum Thema Vereinsförderung.
Mit dem Beschluss der Neufassung der Vereinsförderrichtlinie kann die Abrechnung der Vereinsförderung zukünftig transparent, übersichtlich und einheitlich erfolgen.
Den Antrag finden Sie unter https://www.ingersheim.de/website/de/freizeit-wein-kultur/vereinsverzeichnis/antrag-vereinsfoerderung.