Rahmenbedingungen:
- Einsatz im Wahllokal: Entweder Frühschicht (8:00 – 13:00 Uhr und 18:00 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung) oder Spätschicht (13:00 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung.)
- Einsatz bei Briefwahlauszählungen: ab 16:00Uhr bis zum Abschluss der Auszählung.
- Alle Wahlhelfer sind an der weiteren Auszählung der Stimmzettel am Folgetag ab 7:30 Uhr beteiligt.
- Entschädigung für die Tätigkeit: Für Ihre Mitwirkung erhalten Sie eine Entschädigung je nach Umfang entsprechend der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.
- Verpflegung: Selbstverständlich ist für das leibliche Wohl durch eine entsprechende Verpflegung während der Tätigkeit gesorgt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie noch Fragen?
Bei Fragen oder Interesse melden Sie sich bitte bei Stefanie Fischer unter: Stefanie.Fischer@ingersheim.de
Rückmeldebogen als Wahlhelfer